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Der Arbeitgeberverband Kunststoff stellt sich vor

Der Arbeitgeberverband Kunststoff wurde 1991 ins Leben gerufen, um seine Mitglieder bei der Wahrung, Förderung und Vertretung ihrer Interessen zu unterstützen.

Die Unternehmen der kunststoffverarbeitenden Industrie der neuen Bundesländern werden mit immer neuen gesetzlichen, tariflichen und arbeitsrechtlichen Themen konfrontiert.  Aufgabe des AGV ist es, sie dabei mit profundem Fachwissen zu unterstützen und zu vertreten.

Der Verband konzentriert sich hauptsächlich auf die Interessen-Vertretung kleiner und mittelständischer Unternehmen, vorwiegend aus den Bundesländern Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Der Verzicht auf die Aufnahme von Großunternehmen trägt zur demokratischen Meinungsbildung bei. Die Solidarität der Mitglieder untereinander ist eine Grundvoraussetzung für das erfolgreiche Wirken des Verbandes. 

Der Arbeitgeberverband Kunststoff hat die Aufgabe, die allgemeinen rechtlichen und fachlichen Belange der kunststoffverarbeitenden Industrie in sozialpolitischer Hinsicht nach Maßgaben der gesetzlichen Bestimmungen gegenüber der Öffentlichkeit, der Regierung und politischen Parteien, den fachlichen und überfachlichen Unternehmerorganisationen sowie den Gewerkschaften zu vertreten. Er soll den Interessenausgleich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, insbesondere den Arbeitsfrieden, fördern.

Der Verband betätigt sich auf sozialpolitischem Gebiet nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Zu seinen Aufgaben gehört insbesondere der Abschluss von Tarifverträgen mit Arbeitnehmerorganisationen für seine ordentlichen Mitglieder mit Verbandstarifbindung (Mitglied T) und für Einzelmitglieder (Mitglied OT), die eine Tarifbindung auf Unternehmensebene wünschen.

 

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